2 h
Dauer
1.8 km
Distanz
390 m
Anstieg
Höhe: 1.360 m · Berechnet aus dem Routenverlauf (Gehzeit nach DIN 33466, ohne Pausen).
Überblick
Rund 1300–1360 m hoher Berg bei Batifa mit Resten der Shabani-Burg auf dem Gipfel. Ein gepflasterter, steiler Fußweg (in OSM als anspruchsvoller Bergpfad erfasst) führt aus dem Tal zum Gipfelbereich.
Routenkarte
GPS-RoutenvorschauHöhenprofil
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Beste Zeit
Richtwert nach Höhe — Schnee vor Ort prüfenLaut Quellen: April–Juni, September–November
Wetter am Trail
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Sicherheit auf dieser Tour
- Grenznahes Gebiet zur Türkei: Seit Jahren türkische Luft- und Artillerieangriffe auf PKK-Stellungen in den Bergen nördlich von Duhok; türkische Stützpunkte und Außenposten in der Region (laut CPT 71 in der Region Kurdistan, Stand Juni 2026).
- Viele Bergdörfer im Distrikt Amêdî sind verlassen; für Rückkehrer gelten Bewegungsbeschränkungen und eine Ausgangssperre von 18 bis 7 Uhr (Channel 8, Juni 2026). Vor jeder Tour aktuelle Lage bei Peshmerga/Asayish und Dorfvorstehern erfragen und bei Verbot sofort umkehren.
- Batifa liegt in der Grenzregion Zakho mit türkischen Außenposten in den umliegenden Bergen – Aufstieg nur nach Rückfrage bei lokalen Behörden, nicht über den Gipfel hinaus Richtung Norden.
Militärgebiet · Grenzstreifen Irak–Türkei (Zakho, Amadiya, Barwari Bala, Gara, Matin)
Türkisches Militär unterhält hier zahlreiche Stützpunkte/Außenposten (CPT 2026: rund 71 in der KRI) und hat jahrelang Luft- und Artillerieangriffe auf PKK-Stellungen geflogen (Gara, Matin, Amadiya). Nach rund 6 Monaten Ruhe gab es im Februar 2026 erneut Beschuss; Rückkehr in Grenzdörfer ist weiter durch Ausgangssperren und Bewegungsauflagen eingeschränkt. Trotz PKK-Entwaffnung (Okt. 2026) gilt: keine Touren in Grenznähe, nicht in Richtung türkischer Posten wandern, nicht fotografieren, Drohnen verboten, bei Checkpoints umkehren wenn verlangt. Vor Ort bei Asayish/Peshmerga nach aktueller Lage fragen.
Konfliktgebiet · Föderaler Irak: Ninawa (inkl. Sindschar), Kirkuk, Salah al-Din, Diyala
FCDO rät von allen Reisen in diese Provinzen ab (Stand 27.10.2026). Das KRG-Visum erlaubt keine Weiterreise in den Zentralirak; ausländische Fahrzeuge dürfen die KRI nicht verlassen. Blindgänger/IEDs in ehemaligen IS-Gebieten. Keine Touren anbieten.
Vorbereiten
Quellen
Routenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Community-Berichte
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